Seit 2004 ist das Sterbegeld komplett aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen worden. Bis zu diesem Datum erhielten gesetzlich Versicherte zuminstest noch einen Teil um die Bestattungskosten bezahlen zu können.
In 2003 wurde aufgrund der Gesundheitsreform beschlossen, dass es ab 2004 kein gesetzliches Sterbegeld mehr gibt.
Der Beschluss folgte damalig ohne Übergangsregelung. Das Sterbegeld wurde komplett aus dem Leistungskatalog gestrichen. Bis Ende 2003 zahlte die gesetzliche Krankenversicherung zumindest noch 1050,-- Euro bei Tod eines Versicherten Mitglieds öund 525 Euro beim Tod eines mitversicherten Familienangehörigen.
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Die Kosten für eine würdevolle Bestattung konnten natürlich nicht voll abgedeckt werden aber zumindest hatten die Versicherten eine kleine Hilfe im Todesfall.
Bedenken Sie , dass eine würdevolle Bestattung bereits ca. 5.000 - 17.000 Euro kostet, je nach finanziellen Bedürfnissen.
Der Tod oder eine schwere Krankheit eines geliebten Menschen kommt meistens unverhofft und umso schwerer ist es dann mit den finanziellen Folgen einer Bestattung klarzukommen.
Sind wir ehrlich .... wer spart schon Geld für den Todesfall und wer hat das nötige Geld bei einem Todes fall schnell eine Summe zwischen 5.000 Euro und mehr aufzubringen.
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